Wappen der Familie Hallauer

Die Worte Wappen und Waffen hatten ursprünglich die gleiche Bedeutung. Heute noch wappnen wir uns gegen eine Gefahr. Die ersten waren auf den Schildern der Ritter aufgemalt, damit Freunde und Feinde den Ritter schon auf grössere Entfernung erkennen konnten. In unserem Zeitalter wurde zu diesem Zweck die Uniform geschaffen. Die Farben des Wappens wurden auch als Helmzier verwendet, die Pferdedecke wurde in der gleichen Farbe gehalten. Starb ein Ritter, so wurde er mit Schild und Waffen begraben. Seine Nachkommen jedoch führten das Wappen weiter. Dadurch bekundeten sie das Geschlecht, dem sie angehörten. Sie setzen damit die alte Tradition fort, die unter ihren Vorfahren begonnen hatte. Die Wappen wurden ursprünglich durch Könige und Fürsten an Adelige verliehen. Hörige oder Leibeigene durften keine führen, sondern nur der Freie, der Ritter. Sein Zeichen war der Schild, wie beim Geistlichen die Kutte. Nur Adelige führten damals Wappen, denn nur sie besassen eine bewusste Tradition. Dieses Vorrecht sollte jedoch nicht lange dauern, denn das emporstrebende Bürgertum der Städte fühlte sich bald nicht mehr schlechter als der Adel, gehörte es doch auch zu den Freien und führte Waffen. Es übertraf oft mehr und mehr an Reichtum und kultivierter Lebensweise den Adel. Mit seiner Waffenfähigkeit war es auch "wappenfähig" geworden. Schon im 13. Jahrhundert begegnen wir den bürgerlichen Wappen. Sein Entstehen ist aus Siegeln, häufig auch aus Haus- und Familienzeichen abzuleiten. Es ist verständlich, dass unter den bürgerlichen die Patrizierfamilien als erste ein Wappen führten, denn ihre Lebensweise glich am meisten der des Adels. Meistens Kaufleute erwarben sich im späten Mittelalter gegen Geld Wappen von Fürsten durch Vermittlung von Wappenherolden und suchten damit ihre Gleichwertigkeit mit dem Adel zu dokumentieren.

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Familienwappen der Hallauer von Schaffhausen     Familienwappen der Hallauer von Suhr
     
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Hallauer von Suhr   Hallauer von Suhr

 

Bürger in Ämtern, wie Richter, Vögte, Pfarrer, Zunftmeister, Schultheissen , Statthalter oder Bürgermeister benötigten von Amtes wegen ein Siegel. Diese waren mit dem entsprechenden Symbol versehen und dienten als Petschaft. Ein Wappen besteht aus Schild und Helm. Auf dem Schild befindet sich die Schildfigur, zum Helm gehören die Helmdecken und die Helmzier. Älter als Wappen sind die besagten Siegel, die in engem Zusammenhang zu ihnen stehen. Schon vor 5000 Jahren benützten die Babylonier sogenannte Rollsiegel, die teilweise mit mystischen Figuren versehen waren. Doch entstanden erste nach 1200 n. Chr. eigentliche Siegelwappen. Diese wurden oft zu den Wappen der Geschlechter. Das Hallauer-Wappen des Bürgermeisters sieht folgendermassen aus: Das Schild in Blau mit einem goldenen Hirschkopf mit Hals und roter Zunge. Als Helmzier der gleiche Hirschkopf mit Hals; der Helm in Silber mit goldenem Kragen. Die Helmdecke ist in Blau und in Silber. Im weiteren besteht auch mindestens ein Hallauer-Siegel aus dem Schaffhausener Geschlecht (Walther Hallöwer und dessen Sohn Johannes, der Bürgermeister). Die Siegelabdrucke aus den Jahren 1392 bis 1426 hängen an Kaufs-, Verkaufs- und Schenkungsurkunden.

 

   
© Rolf Hallauer